Die staatliche Prüfung Physiotherapie: schriftlich, mündlich, praktisch
Aktualisiert am 24.10.2026

Die staatliche Prüfung besteht aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil. Du legst sie an der eigenen Schule ab (§ 2 APrV). Sie beginnt frühestens zwei Monate vor dem Ende der Ausbildung (§ 4 Abs. 1 APrV). Jede Prüfungseinheit kann einmal wiederholt werden (§ 7 Abs. 3 APrV).
Schriftlicher Teil (§ 12 APrV)
Vier Aufsichtsarbeiten an zwei Tagen, zusammen 405 Minuten:
| Fächergruppe | Dauer |
|---|---|
| 1. Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde; Psychologie, Pädagogik, Soziologie | 45 Min. |
| 2. Angewandte Physik und Biomechanik; Trainingslehre; Bewegungslehre | 90 Min. |
| 3. Prävention und Rehabilitation; Methodische Anwendung der Physiotherapie in den medizinischen Fachgebieten | 180 Min. |
| 4. Spezielle Krankheitslehre | 90 Min. |
Der schriftliche Teil ist bestanden, wenn jede Arbeit mindestens „ausreichend“ ist.
Wer wählt die Aufgaben aus? „Die Aufgaben für die Aufsichtsarbeiten werden von dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses auf Vorschlag der Schule ausgewählt.“ Einen bundeseinheitlichen Fragenpool gibt es deshalb nicht. Ob einzelne Länder zentrale Aufgabenpools nutzen, ist uns nicht belegt.
Mündlicher Teil (§ 13 APrV)
Anatomie und Spezielle Krankheitslehre je höchstens 30 Minuten, Physiologie höchstens 15 Minuten.
Praktischer Teil (§ 14 APrV)
Drei Fächergruppen, darunter Patientenbehandlungen mit Befund und Therapieplan. Der praktische Teil soll innerhalb von vier Wochen abgeschlossen sein.
Lernen für die Prüfung
Als Lernzielkatalog dient die Fächerliste in Anlage 1 der APrV. Weil jede Schule ihre Aufgaben selbst vorschlägt, hilft dir am meisten, was dein Unterricht und deine Schule vorgeben.
Quellen (1)
- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten (PhysTh-APrV), Bundesministerium der Justiz (Abruf 24.10.2026)