Physiotherapie-Ausbildung: Dauer, Inhalte, Ablauf, Kosten
Aktualisiert am 24.10.2026

Auf einen Blick
| Thema | Regelung |
|---|---|
| Dauer | 3 Jahre (§ 9 MPhG) |
| Schulen | staatlich anerkannte Schulen, Abschluss mit staatlicher Prüfung (§ 9 MPhG) |
| Umfang | mindestens 2.900 Stunden theoretischer und praktischer Unterricht und 1.600 Stunden praktische Ausbildung (§ 1 Abs. 1 APrV) |
| Zugang | gesundheitliche Eignung und Realschulabschluss oder Gleichwertiges (§ 10 MPhG) |
| Vergütung | kein gesetzlicher Anspruch; weder MPhG noch APrV regeln Vergütung, Schulgeld oder Ausbildungsvertrag |
E-Learning ist „in einem angemessenen Umfang“ erlaubt (§ 1 Abs. 5 APrV). Die Fächerverteilung steht in Anlage 1 der APrV, zum Beispiel KG-Behandlungstechniken 500 Stunden, Methodische Anwendung 700 Stunden, Spezielle Krankheitslehre 360 Stunden und Anatomie 240 Stunden.
Verkürzung
Die Ausbildung kann verkürzt werden (§ 12 MPhG):
- als Masseur/in auf 18 Monate (in Teilzeit 2.100 Stunden),
- mit mindestens fünf Jahren Berufstätigkeit auf 12 Monate (in Teilzeit 1.400 Stunden), mit staatlicher Ergänzungsprüfung,
- als Turn-, Sport- oder Gymnastiklehrer/in mit einer Anrechnung von sechs Monaten,
- bei anderen Ausbildungen „im Umfang ihrer Gleichwertigkeit“.
Teilzeit
Das MPhG regelt Teilzeit nur für die verkürzte Ausbildung (§ 12). Eine allgemeine Teilzeitform steht nicht im Gesetz. Ob und wie eine Schule Teilzeit anbietet, musst du bei der Schule erfragen.
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Quellen (2)
- Masseur- und Physiotherapeutengesetz (MPhG), Bundesministerium der Justiz (Abruf 24.10.2026)
- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten (PhysTh-APrV), Bundesministerium der Justiz (Abruf 24.10.2026)