Physiotherapie-Ausbildung: Dauer, Inhalte, Ablauf, Kosten

Aktualisiert am 24.10.2026

Eine Lehrkraft zeigt Auszubildenden an einer Behandlungsliege eine Behandlungstechnik

Auf einen Blick

Thema Regelung
Dauer 3 Jahre (§ 9 MPhG)
Schulen staatlich anerkannte Schulen, Abschluss mit staatlicher Prüfung (§ 9 MPhG)
Umfang mindestens 2.900 Stunden theoretischer und praktischer Unterricht und 1.600 Stunden praktische Ausbildung (§ 1 Abs. 1 APrV)
Zugang gesundheitliche Eignung und Realschulabschluss oder Gleichwertiges (§ 10 MPhG)
Vergütung kein gesetzlicher Anspruch; weder MPhG noch APrV regeln Vergütung, Schulgeld oder Ausbildungsvertrag

E-Learning ist „in einem angemessenen Umfang“ erlaubt (§ 1 Abs. 5 APrV). Die Fächerverteilung steht in Anlage 1 der APrV, zum Beispiel KG-Behandlungstechniken 500 Stunden, Methodische Anwendung 700 Stunden, Spezielle Krankheitslehre 360 Stunden und Anatomie 240 Stunden.

Verkürzung

Die Ausbildung kann verkürzt werden (§ 12 MPhG):

  • als Masseur/in auf 18 Monate (in Teilzeit 2.100 Stunden),
  • mit mindestens fünf Jahren Berufstätigkeit auf 12 Monate (in Teilzeit 1.400 Stunden), mit staatlicher Ergänzungsprüfung,
  • als Turn-, Sport- oder Gymnastiklehrer/in mit einer Anrechnung von sechs Monaten,
  • bei anderen Ausbildungen „im Umfang ihrer Gleichwertigkeit“.

Teilzeit

Das MPhG regelt Teilzeit nur für die verkürzte Ausbildung (§ 12). Eine allgemeine Teilzeitform steht nicht im Gesetz. Ob und wie eine Schule Teilzeit anbietet, musst du bei der Schule erfragen.

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Quellen (2)
  1. Masseur- und Physiotherapeutengesetz (MPhG), Bundesministerium der Justiz (Abruf 24.10.2026)
  2. Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten (PhysTh-APrV), Bundesministerium der Justiz (Abruf 24.10.2026)

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