Physiotherapeut/in werden: der Weg in 5 Schritten
Aktualisiert am 24.10.2026

Die Berufsbezeichnung „Physiotherapeutin“ oder „Physiotherapeut“ ist gesetzlich geschützt. Wer sie führen will, braucht eine Erlaubnis (§ 1 Abs. 1 MPhG). Geschützt ist die Bezeichnung, nicht die Tätigkeit. Ohne Erlaubnis darfst du die Bezeichnung nicht führen, sonst droht eine Geldbuße bis 2.500 € (§ 15 MPhG).
Schritt 1: Voraussetzungen prüfen
Du brauchst die gesundheitliche Eignung und entweder den Realschulabschluss, eine gleichwertige Ausbildung oder eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert. Auch mit Hauptschulabschluss und einer danach abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren kannst du anfangen (§ 10 MPhG). Alle Voraussetzungen im Detail.
Schritt 2: Schule oder Studium wählen
- Ausbildung: drei Jahre an einer staatlich anerkannten Schule, mit theoretischem und praktischem Unterricht und einer praktischen Ausbildung (§ 9 MPhG).
- Studium: Die Länder können bestimmen, dass die Ausbildung an Hochschulen stattfindet (§ 18a MPhG). Studienmodelle im Überblick.
Schritt 3: Bewerben
Bewerbungsfristen und Beginn legt jede Schule selbst fest. Im Schulfinder und im Fristen-Cockpit sammeln wir nur veröffentlichte Angaben.
Schritt 4: Ausbildung und staatliche Prüfung
Die Ausbildung umfasst mindestens 2.900 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht und 1.600 Stunden praktische Ausbildung (§ 1 APrV). Sie endet mit der staatlichen Prüfung.
Schritt 5: Erlaubnis beantragen
Die Erlaubnis setzt neben der bestandenen Prüfung Zuverlässigkeit, gesundheitliche Eignung und die nötigen Deutschkenntnisse voraus (§ 2 Abs. 1 MPhG).
Was kostet das, und gibt es Geld?
Das hängt vom Bundesland und von der Schule ab. Einen gesetzlichen Anspruch auf Ausbildungsvergütung gibt es nicht. Mehr dazu: Kosten und Schulgeld und Ausbildungsvergütung.
Quellen (3)
- Masseur- und Physiotherapeutengesetz (MPhG), Bundesministerium der Justiz (Abruf 24.10.2026)
- MPhG § 18a (Hochschulische Ausbildung), Bundesministerium der Justiz (Abruf 24.10.2026)
- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten (PhysTh-APrV), Bundesministerium der Justiz (Abruf 24.10.2026)