Häufige Fragen zur Physiotherapie-Ausbildung
Aktualisiert am 25.10.2026

Wie lange dauert die Ausbildung zum Physiotherapeuten?
Drei Jahre (§ 9 MPhG), mit mindestens 2.900 Stunden Unterricht und 1.600 Stunden praktischer Ausbildung. Mehr dazu
Welchen Schulabschluss brauche ich?
Den Realschulabschluss oder Gleichwertiges. Auch mit Hauptschulabschluss und einer danach abgeschlossenen, mindestens zweijährigen Berufsausbildung ist der Zugang möglich (§ 10 MPhG). Mehr dazu
Geht es ohne Abitur?
Ja. Das Abitur ist für die Fachschulausbildung nicht nötig. Mehr dazu
Gibt es eine Ausbildungsvergütung?
Nicht von Gesetz wegen. Bei tarifgebundenen Trägern gelten Tarife, an privaten Schulen ohne Klinikanbindung gibt es in der Regel keine. Mehr dazu
Muss ich Schulgeld zahlen?
Das hängt vom Bundesland und der Schule ab. Laut IFK besteht in 14 von 16 Ländern Schulgeldfreiheit, nur BW und ST fehlen (Stand 01/2026). Nebengebühren können trotzdem anfallen. Mehr dazu
Kann ich BAföG bekommen?
Schüler-BAföG ist grundsätzlich möglich, wenn die Schule eine öffentliche Schule oder genehmigte Ersatzschule ist. Mehr dazu
Wie sieht die staatliche Prüfung aus?
Schriftlich (vier Aufsichtsarbeiten, 405 Minuten), mündlich und praktisch, abgelegt an der eigenen Schule. Mehr dazu
Gibt es einen bundesweiten Fragenpool für die Prüfung?
Nein. Die Aufgaben werden von der Schule vorgeschlagen und vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses ausgewählt. Mehr dazu
Kann ich die Ausbildung verkürzen?
Ja, etwa als Masseur/in auf 18 Monate oder mit mindestens fünf Jahren Berufstätigkeit auf 12 Monate (§ 12 MPhG). Mehr dazu
Gibt es die Ausbildung in Teilzeit?
Das MPhG regelt Teilzeit nur für die verkürzte Ausbildung. Sonstige Teilzeitmodelle bieten einzelne Schulen an; frage nach. Mehr dazu
Kann ich Physiotherapie studieren?
Ja. Die Länder können die Ausbildung nach § 18a MPhG an Hochschulen verlegen. Es gibt primärqualifizierende, duale und additive Studiengänge. Mehr dazu
Gilt die Modellklausel noch?
Nein. Sie ist am 31.12.2024 außer Kraft getreten. An ihre Stelle trat der unbefristete § 18a MPhG. Mehr dazu
Was verdient ein Physiotherapeut?
Der Median im Entgeltatlas liegt bei 3.452 € brutto im Monat (Vollzeit). Im TVöD VKA startet EG 7 bei 3.294,98 € (Stufe 1). Mehr dazu
Wie sicher ist der Beruf?
Er gilt als Engpassberuf: 2025 dauerte die Stellenbesetzung laut IFK im Schnitt 304 Tage. Mehr dazu
Wird die Ausbildung reformiert?
Laut Fachpresse liegt ein Referentenentwurf vor. Er ist amtlich nicht veröffentlicht und nicht beschlossen. Es gilt das geltende Recht. Mehr dazu
Woran erkenne ich eine seriöse Schule?
An der staatlichen Anerkennung, geregelter praktischer Ausbildung, schriftlich genannten Kosten und dem BAföG-Status. Mehr dazu
Wann muss ich mich bewerben?
Es gibt keine bundesweite Frist; jede Schule legt sie selbst fest. Mehr dazu
Darf ich mich Physiotherapeut nennen, ohne die Prüfung zu haben?
Nein. Die Berufsbezeichnung ist geschützt; ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis 2.500 € (§ 15 MPhG). Mehr dazu
Gibt es Aufstiegs-BAföG für Fortbildungen?
Nur für geregelte Fortbildungsabschlüsse mit mindestens 400 Unterrichtsstunden. Typische Zertifikatskurse fallen voraussichtlich nicht darunter. Mehr dazu
Was ist ein sektoraler Heilpraktiker?
Eine beschränkte Heilpraktikererlaubnis für Physiotherapeut/innen, Grundlage ist BVerwG 3 C 19.08. Mehr dazu
Quellen (11)
- Masseur- und Physiotherapeutengesetz (MPhG), Bundesministerium der Justiz (Abruf 24.10.2026)
- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten (PhysTh-APrV), Bundesministerium der Justiz (Abruf 24.10.2026)
- Ausbildung und Studium (Stand 01/2026), IFK (Abruf 24.10.2026)
- Entgeltatlas, KldB 81713 (Physiotherapie), Bundesagentur für Arbeit (Abruf 24.10.2026)
- TVöD-VKA-Entgelttabelle 01.05.2026–31.03.2027, oeffentlicher-dienst.info (Abruf 24.10.2026)
- Engpass und Vakanzzeit, IFK (Abruf 24.10.2026)
- BAföG § 2 (Förderungsfähige Ausbildung), Bundesministerium der Justiz (Abruf 24.10.2026)
- AFBG § 2 (Fortbildungsziele), Bundesministerium der Justiz (Abruf 24.10.2026)
- BVerwG, Urteil vom 26.08.2009, 3 C 19.08 (Sekundärfundstelle), anwalt24.de (Abruf 24.10.2026)
- MPhG § 18a (Hochschulische Ausbildung), Bundesministerium der Justiz (Abruf 24.10.2026)
- MPhG § 19 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten), Bundesministerium der Justiz (Abruf 24.10.2026)