Häufige Fragen zur Physiotherapie-Ausbildung

Aktualisiert am 25.10.2026

Eine Beraterin spricht an einem Tisch mit einer jungen Person

Wie lange dauert die Ausbildung zum Physiotherapeuten?

Drei Jahre (§ 9 MPhG), mit mindestens 2.900 Stunden Unterricht und 1.600 Stunden praktischer Ausbildung. Mehr dazu

Welchen Schulabschluss brauche ich?

Den Realschulabschluss oder Gleichwertiges. Auch mit Hauptschulabschluss und einer danach abgeschlossenen, mindestens zweijährigen Berufsausbildung ist der Zugang möglich (§ 10 MPhG). Mehr dazu

Geht es ohne Abitur?

Ja. Das Abitur ist für die Fachschulausbildung nicht nötig. Mehr dazu

Gibt es eine Ausbildungsvergütung?

Nicht von Gesetz wegen. Bei tarifgebundenen Trägern gelten Tarife, an privaten Schulen ohne Klinikanbindung gibt es in der Regel keine. Mehr dazu

Muss ich Schulgeld zahlen?

Das hängt vom Bundesland und der Schule ab. Laut IFK besteht in 14 von 16 Ländern Schulgeldfreiheit, nur BW und ST fehlen (Stand 01/2026). Nebengebühren können trotzdem anfallen. Mehr dazu

Kann ich BAföG bekommen?

Schüler-BAföG ist grundsätzlich möglich, wenn die Schule eine öffentliche Schule oder genehmigte Ersatzschule ist. Mehr dazu

Wie sieht die staatliche Prüfung aus?

Schriftlich (vier Aufsichtsarbeiten, 405 Minuten), mündlich und praktisch, abgelegt an der eigenen Schule. Mehr dazu

Gibt es einen bundesweiten Fragenpool für die Prüfung?

Nein. Die Aufgaben werden von der Schule vorgeschlagen und vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses ausgewählt. Mehr dazu

Kann ich die Ausbildung verkürzen?

Ja, etwa als Masseur/in auf 18 Monate oder mit mindestens fünf Jahren Berufstätigkeit auf 12 Monate (§ 12 MPhG). Mehr dazu

Gibt es die Ausbildung in Teilzeit?

Das MPhG regelt Teilzeit nur für die verkürzte Ausbildung. Sonstige Teilzeitmodelle bieten einzelne Schulen an; frage nach. Mehr dazu

Kann ich Physiotherapie studieren?

Ja. Die Länder können die Ausbildung nach § 18a MPhG an Hochschulen verlegen. Es gibt primärqualifizierende, duale und additive Studiengänge. Mehr dazu

Gilt die Modellklausel noch?

Nein. Sie ist am 31.12.2024 außer Kraft getreten. An ihre Stelle trat der unbefristete § 18a MPhG. Mehr dazu

Was verdient ein Physiotherapeut?

Der Median im Entgeltatlas liegt bei 3.452 € brutto im Monat (Vollzeit). Im TVöD VKA startet EG 7 bei 3.294,98 € (Stufe 1). Mehr dazu

Wie sicher ist der Beruf?

Er gilt als Engpassberuf: 2025 dauerte die Stellenbesetzung laut IFK im Schnitt 304 Tage. Mehr dazu

Wird die Ausbildung reformiert?

Laut Fachpresse liegt ein Referentenentwurf vor. Er ist amtlich nicht veröffentlicht und nicht beschlossen. Es gilt das geltende Recht. Mehr dazu

Woran erkenne ich eine seriöse Schule?

An der staatlichen Anerkennung, geregelter praktischer Ausbildung, schriftlich genannten Kosten und dem BAföG-Status. Mehr dazu

Wann muss ich mich bewerben?

Es gibt keine bundesweite Frist; jede Schule legt sie selbst fest. Mehr dazu

Darf ich mich Physiotherapeut nennen, ohne die Prüfung zu haben?

Nein. Die Berufsbezeichnung ist geschützt; ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis 2.500 € (§ 15 MPhG). Mehr dazu

Gibt es Aufstiegs-BAföG für Fortbildungen?

Nur für geregelte Fortbildungsabschlüsse mit mindestens 400 Unterrichtsstunden. Typische Zertifikatskurse fallen voraussichtlich nicht darunter. Mehr dazu

Was ist ein sektoraler Heilpraktiker?

Eine beschränkte Heilpraktikererlaubnis für Physiotherapeut/innen, Grundlage ist BVerwG 3 C 19.08. Mehr dazu

Quellen (11)
  1. Masseur- und Physiotherapeutengesetz (MPhG), Bundesministerium der Justiz (Abruf 24.10.2026)
  2. Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten (PhysTh-APrV), Bundesministerium der Justiz (Abruf 24.10.2026)
  3. Ausbildung und Studium (Stand 01/2026), IFK (Abruf 24.10.2026)
  4. Entgeltatlas, KldB 81713 (Physiotherapie), Bundesagentur für Arbeit (Abruf 24.10.2026)
  5. TVöD-VKA-Entgelttabelle 01.05.2026–31.03.2027, oeffentlicher-dienst.info (Abruf 24.10.2026)
  6. Engpass und Vakanzzeit, IFK (Abruf 24.10.2026)
  7. BAföG § 2 (Förderungsfähige Ausbildung), Bundesministerium der Justiz (Abruf 24.10.2026)
  8. AFBG § 2 (Fortbildungsziele), Bundesministerium der Justiz (Abruf 24.10.2026)
  9. BVerwG, Urteil vom 26.08.2009, 3 C 19.08 (Sekundärfundstelle), anwalt24.de (Abruf 24.10.2026)
  10. MPhG § 18a (Hochschulische Ausbildung), Bundesministerium der Justiz (Abruf 24.10.2026)
  11. MPhG § 19 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten), Bundesministerium der Justiz (Abruf 24.10.2026)

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