Beruf Physiotherapeut/in: Bezeichnung, Arbeitsmarkt, Weiterbildung
Aktualisiert am 30.10.2026

Geschützte Bezeichnung
„Physiotherapeutin“ und „Physiotherapeut“ dürfen nur mit Erlaubnis geführt werden (§ 1 MPhG). Wer das ohne Erlaubnis tut, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Der Markt in Zahlen
Das Statistische Bundesamt zählt für das Schuljahr 2024/25 (Berufsgruppe KldB 81713) 26.518 Schüler/innen, davon 10.582 im ersten Jahrgang, und 6.585 Absolvent/innen im Jahr 2024. Die Zählung enthält 243 Schulen des Gesundheitswesens, erfasst aber nur 12 Länder. Unter den Absolvent/innen mit Trägerangabe kommen rund 86 % von privaten Schulen.
Fachkräftemangel
Laut IFK nach der Engpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit dauerte die Besetzung einer offenen Stelle 2025 im Schnitt 304 Tage, und es kamen 2,61 offene Stellen auf eine arbeitslose Person. Das offizielle BA-Datenblatt konnten wir noch nicht abrufen.
Fortbildung
Zertifikatspositionen für die Abrechnung mit den Krankenkassen regelt die Anlage 7 zum Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V. Die Neufassung vom 13.04.2026 gilt ab dem 01.06.2026 und regelt Manuelle Lymphdrainage, Manuelle Therapie und KG-Gerät neu. Neu ist die KPE. Für KG-ZNS gilt weiter die Fassung vom 21.07.2021.
Sektoraler Heilpraktiker
Grundlage ist das Urteil des BVerwG vom 26.08.2009 (Az. 3 C 19.08). Zuständig sind die Gesundheitsämter bzw. Landesbehörden, Voraussetzung ist die Erlaubnis als Physiotherapeut/in.
Alternativen
Physiotherapie oder Ergotherapie? · Physiotherapie statt Medizin?
Gehalt
Quellen (5)
- Masseur- und Physiotherapeutengesetz (MPhG), Bundesministerium der Justiz (Abruf 24.10.2026)
- Berufliche Schulen, Berufsbezeichnungen 2024/25, Statistisches Bundesamt (Destatis) (Abruf 24.10.2026)
- Engpass und Vakanzzeit, IFK (Abruf 24.10.2026)
- Anlage 7 zum Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V, Änderungsvereinbarung 20.03.2026, GKV-Spitzenverband (Abruf 24.10.2026)
- BVerwG, Urteil vom 26.08.2009, 3 C 19.08 (Sekundärfundstelle), anwalt24.de (Abruf 24.10.2026)