Voraussetzungen für die Physiotherapie-Ausbildung

Aktualisiert am 30.10.2026

Eine Schulabgängerin sortiert Zeugnisse und Unterlagen an einem aufgeräumten Schreibtisch

Was das Gesetz verlangt

§ 10 MPhG nennt zwei Voraussetzungen:

  1. die gesundheitliche Eignung und
  2. einen dieser Abschlüsse:
    • den Realschulabschluss oder eine gleichwertige Ausbildung,
    • eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert, oder
    • eine nach dem Hauptschulabschluss abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer.

Ohne Realschulabschluss?

Ja, wenn du den Hauptschulabschluss und danach eine Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren abgeschlossen hast. Das Abitur ist nicht nötig.

Was Schulen zusätzlich verlangen können

Gesundheitszeugnis, Praktikum, Mindestalter, Aufnahmetest oder Auswahlgespräch legen die Schulen selbst fest. Du findest sie im jeweiligen Schulprofil oder erfragst sie bei der Schule. Mehr dazu: Aufnahmetest und Auswahlgespräch

Zur Erlaubnis später

Für die Erlaubnis nach der Prüfung kommen Zuverlässigkeit, gesundheitliche Eignung und Deutschkenntnisse hinzu (§ 2 Abs. 1 MPhG).

Quellen (1)
  1. Masseur- und Physiotherapeutengesetz (MPhG), Bundesministerium der Justiz (Abruf 24.10.2026)

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