Physiotherapie oder Ergotherapie? Die Ausbildungen im Vergleich
Aktualisiert am 30.10.2026

Physiotherapie und Ergotherapie sind zwei eigene Gesundheitsfachberufe mit eigenen Gesetzen: dem Masseur- und Physiotherapeutengesetz (MPhG) und dem Ergotherapeutengesetz (ErgThG). Beide Berufsbezeichnungen sind geschützt; wer sie führen will, braucht eine staatliche Erlaubnis (§ 1 MPhG, § 1 ErgThG).
Die Ausbildung im Überblick
| Physiotherapie | Ergotherapie | |
|---|---|---|
| Gesetz | MPhG, PhysTh-APrV | ErgThG, ErgThAPrV |
| Dauer | 3 Jahre (§ 9 MPhG) | 3 Jahre (§ 2 Abs. 1 ErgThG) |
| Zugang | Realschulabschluss oder gleichwertig, oder Hauptschulabschluss mit mindestens zweijähriger Berufsausbildung (§ 10 MPhG) | dieselben Abschlüsse (§ 4 Abs. 2 ErgThG) |
| Unterricht | mindestens 2.900 Stunden | mindestens 2.700 Stunden |
| Praktische Ausbildung | mindestens 1.600 Stunden | mindestens 1.700 Stunden |
| Abschluss | staatliche Prüfung | staatliche Prüfung |
| Studium | Länder können die Ausbildung an Hochschulen zulassen (§ 18a MPhG) | Länder können die Ausbildung an Hochschulen zulassen (§ 8b ErgThG) |
Die Stunden stehen in § 1 Abs. 1 der jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung. Die befristeten Modellklauseln sind bei beiden Berufen am 31.12.2024 ausgelaufen (mehr zur Physiotherapie).
Wo die Schwerpunkte liegen
Am deutlichsten zeigt sich der Unterschied in der praktischen Ausbildung.
Physiotherapie: Die Einsätze verteilen sich vor allem auf Chirurgie, Innere Medizin, Orthopädie und Neurologie (je 240 Stunden), dazu Pädiatrie, Psychiatrie und Gynäkologie. Im Mittelpunkt stehen Bewegung und körperliche Funktion. Alle Einsätze
Ergotherapie: Die Verordnung gliedert die 1.700 Stunden in drei Bereiche mit je 400 Stunden: den psychosozialen (psychiatrischen und psychosomatischen), den motorisch-funktionellen, neurophysiologischen oder neuropsychologischen und den arbeitstherapeutischen Bereich. 500 Stunden verteilt die Schule auf diese drei. Je ein Einsatz soll die Arbeit mit Kindern oder Jugendlichen, mit Erwachsenen und mit älteren Menschen umfassen (Anlage 1 Teil B ErgThAPrV).
Kurz gesagt: Psyche, Alltag und Arbeit haben in der Ergotherapie-Ausbildung ein deutlich größeres Gewicht. In der Physiotherapie-Ausbildung überwiegen die medizinischen Fachgebiete, die mit Bewegung zu tun haben.
Wechseln ist möglich
Wer schon Physiotherapeut/in ist, kommt in der Ergotherapie schneller voran: Eine abgeschlossene Ausbildung als Physiotherapeut oder Krankengymnast wird mit mindestens einem Jahr auf die Ergotherapie-Ausbildung angerechnet (§ 4 Abs. 4 ErgThG). Für den umgekehrten Weg nennt das MPhG keine feste Mindestzeit. Eine andere Ausbildung kann aber auf Antrag im Umfang ihrer Gleichwertigkeit angerechnet werden (§ 12 Abs. 3 MPhG).
Kosten
Beide Ausbildungen finden an Berufsfachschulen statt, die oft Schulgeld verlangen. Viele Länderregeln zur Schulgeldfreiheit gelten für mehrere Gesundheitsfachberufe; in Hamburg etwa ausdrücklich für Physio- und Ergotherapie. Was in deinem Land gilt, steht unter Schulgeld nach Bundesland. Die Angaben dort beziehen sich auf die Physiotherapie; für die Ergotherapie prüfe die jeweilige Landesregelung selbst.
Was wir hier nicht vergleichen
Gehalt und Arbeitsmarkt der Ergotherapie belegen wir nicht; dafür liegen uns keine gleichwertigen Quellen vor. Für die Physiotherapie findest du die Zahlen unter Gehalt und Arbeitsmarkt. Hilfreich ist ein Praktikum in beiden Bereichen, bevor du dich entscheidest.
Quellen (7)
- Masseur- und Physiotherapeutengesetz (MPhG), Bundesministerium der Justiz (Abruf 24.10.2026)
- MPhG § 18a (Hochschulische Ausbildung), Bundesministerium der Justiz (Abruf 24.10.2026)
- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten (PhysTh-APrV), Bundesministerium der Justiz (Abruf 24.10.2026)
- PhysTh-APrV Anlage 1 (Stundenverteilung Unterricht und praktische Ausbildung), Bundesministerium der Justiz (Abruf 25.10.2026)
- Ergotherapeutengesetz (ErgThG), Bundesministerium der Justiz (Abruf 30.10.2026)
- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten (ErgThAPrV), Bundesministerium der Justiz (Abruf 30.10.2026)
- Schulgeldfreiheit Ausbildung Physio- und Ergotherapie (Hamburg), Förderdatenbank des Bundes (Abruf 24.10.2026)