BAföG für die Physiotherapie-Ausbildung
Aktualisiert am 24.10.2026

Schüler-BAföG
Die Physiotherapie-Ausbildung ist grundsätzlich förderfähig: § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BAföG nennt Berufsfachschulen mit einem mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Bildungsgang.
Voraussetzung ist, dass die Schule eine öffentliche Schule oder eine genehmigte Ersatzschule ist (§ 2 Abs. 1 Satz 3 BAföG). Ergänzungsschulen brauchen eine Gleichwertigkeitsanerkennung (§ 2 Abs. 2 BAföG). Im Schulprofil steht deshalb die Rechtsstellung der Schule, sofern sie belegt ist.
Ob und in welcher Höhe du gefördert wirst, entscheidet das BAföG-Amt. Wir rechnen keinen individuellen Betrag aus; Antrag und Rechner findest du auf bafög.de.
Aufstiegs-BAföG
Aufstiegs-BAföG gibt es nur für öffentlich-rechtlich geregelte oder gleichwertige Fortbildungsabschlüsse mit mindestens 400 Unterrichtsstunden (§ 2 AFBG). Typische Zertifikatskurse fallen nach dem Wortlaut voraussichtlich nicht darunter. Der Einzelfall muss bei der zuständigen Stelle geklärt werden.
Quellen (2)
- BAföG § 2 (Förderungsfähige Ausbildung), Bundesministerium der Justiz (Abruf 24.10.2026)
- AFBG § 2 (Fortbildungsziele), Bundesministerium der Justiz (Abruf 24.10.2026)