BAföG für die Physiotherapie-Ausbildung

Aktualisiert am 24.10.2026

Eine Studentin rechnet in der Bibliothek mit Laptop und Notizbuch

Schüler-BAföG

Die Physiotherapie-Ausbildung ist grundsätzlich förderfähig: § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BAföG nennt Berufsfachschulen mit einem mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Bildungsgang.

Voraussetzung ist, dass die Schule eine öffentliche Schule oder eine genehmigte Ersatzschule ist (§ 2 Abs. 1 Satz 3 BAföG). Ergänzungsschulen brauchen eine Gleichwertigkeitsanerkennung (§ 2 Abs. 2 BAföG). Im Schulprofil steht deshalb die Rechtsstellung der Schule, sofern sie belegt ist.

Ob und in welcher Höhe du gefördert wirst, entscheidet das BAföG-Amt. Wir rechnen keinen individuellen Betrag aus; Antrag und Rechner findest du auf bafög.de.

Aufstiegs-BAföG

Aufstiegs-BAföG gibt es nur für öffentlich-rechtlich geregelte oder gleichwertige Fortbildungsabschlüsse mit mindestens 400 Unterrichtsstunden (§ 2 AFBG). Typische Zertifikatskurse fallen nach dem Wortlaut voraussichtlich nicht darunter. Der Einzelfall muss bei der zuständigen Stelle geklärt werden.

Quellen (2)
  1. BAföG § 2 (Förderungsfähige Ausbildung), Bundesministerium der Justiz (Abruf 24.10.2026)
  2. AFBG § 2 (Fortbildungsziele), Bundesministerium der Justiz (Abruf 24.10.2026)

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