Schulgeld Physiotherapie in Baden-Württemberg

Aktualisiert am 28.10.2026

Keine Schulgeldfreiheit, sondern eine Reduzierung: Private Ersatzschulen dürfen höchstens 167 € im Monat verlangen, das Land zahlt bis zu 40 € im Monat dazu (Ergänzungsschulen bis 140 €).

StatusSchulgeld reduziert
FörderwegZuschuss an die Schule
Höchstbetrag Schulgeld167,00 € im Monat (private Ersatzschulen)
Zuschuss des Landesbis zu 40,00 € im Monat je Platz
RechtsgrundlageVwV Schulgeldreduzierung Gesundheitsfachberufe vom 11.05.2023
Gültigkeitbis 31.12.2026
Befristet, Anschluss offenDie Regelung läuft am 31.12.2026 aus. Ob eine Anschlussregelung folgt, steht noch nicht fest.

Zu beachten

  • Anschlussregelung nach dem 31.12.2026: keine Aussage gefunden. Die CDU nannte am 04.02.2026 das Ziel, das Schulgeld abzuschaffen; im geprüften Ausschnitt des Koalitionsvertrags (S. 1–36, 11.05.2026) steht nichts dazu, das Kapitel Soziales und Gesundheit (ab S. 88) wurde nicht geprüft.
  • Der Referentenentwurf des Bundes (26.10.2026) sieht ein Ende des Schulgelds vor; Inkrafttreten laut Fachpresse am 01.01.2028, damit läge 2027 möglicherweise eine Lücke.

Dieses Programm wirkt nur auf das Schulgeld. Nebengebühren kommen oft dazu. Rechne mit dem Kostenrechner nach. Eine Reform des Bundesrechts könnte das Schulgeld bundesweit abschaffen (Stand der Reform).

Schulen in Baden-Württemberg

Quellen (4)
  1. Schulgeldreduzierung Gesundheitsfachberufe (Baden-Württemberg), Förderdatenbank des Bundes (Abruf 24.10.2026)
  2. Bundesländer-Schulgeldfreiheit (Stand 28.02.2024), Physio Deutschland (Abruf 24.10.2026)
  3. Koalitionsvertrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU Baden-Württemberg 2026-2031 (unterzeichnet 11.05.2026), Land Baden-Württemberg (Abruf 28.10.2026)
  4. Rückmeldung CDU auf die Wahlprüfsteine zur Landtagswahl Baden-Württemberg 2026 (04.02.2026), Physio Deutschland Landesverband Baden-Württemberg (Abruf 28.10.2026)

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