Ratgeber für Eltern: Kosten, Sicherheit, Perspektive der Physiotherapie-Ausbildung

Aktualisiert am 25.10.2026

Eine Jugendliche und eine Erwachsene unterhalten sich am Küchentisch vor einem Laptop

Ist der Beruf geregelt?

Ja. Die Berufsbezeichnung ist gesetzlich geschützt. Die Ausbildung dauert drei Jahre, wird an staatlich anerkannten Schulen vermittelt und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab (§ 9 MPhG). Die Erlaubnis zur Berufsbezeichnung ist an diese Prüfung gebunden.

Was kostet es?

  • Schulgeld: In 14 von 16 Ländern besteht laut IFK Schulgeldfreiheit, nur Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt nicht (Stand 01/2026). Die Landesprogramme sind meist freiwillige Zuwendungen unter Haushaltsvorbehalt und teils befristet. Den Stand für euer Land findet ihr unter Schulgeld.
  • Nebenkosten: Auch in schulgeldfreien Ländern können Aufnahme-, Material- und Prüfungsgebühren anfallen.
  • Vergütung: Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch. An privaten Schulen ohne Klinikanbindung wird in der Regel nichts gezahlt, bei tarifgebundenen Trägern gelten Tarife. Details
  • Förderung: Schüler-BAföG ist grundsätzlich möglich, wenn die Schule die Voraussetzungen erfüllt.

Rechnet mit dem Kostenrechner.

Verdienst und Arbeitsmarkt

Der Median im Entgeltatlas liegt bei 3.452 € brutto im Monat (Vollzeit). Der Beruf gilt als Engpassberuf: Laut IFK dauerte die Besetzung einer Stelle 2025 im Schnitt 304 Tage. Gehalt im Detail

Woran erkennt man eine seriöse Schule?

  • Die Schule ist staatlich anerkannt. Fragt nach dem Anerkennungsbescheid.
  • Alle Kosten stehen vor der Unterschrift schriftlich im Vertrag: Schulgeld, Aufnahme-, Material- und Prüfungsgebühren.
  • Die Schule sagt, ob sie BAföG-berechtigt ist (öffentliche Schule oder genehmigte Ersatzschule; bei Ergänzungsschulen ist eine Gleichwertigkeitsanerkennung nötig).
  • Sie nennt die Kooperationspartner für die praktische Ausbildung.

Reform

Ein Referentenentwurf sieht laut Fachpresse vor, das Schulgeld abzuschaffen. Beschlossen ist das nicht. Eure Entscheidung sollte auf dem geltenden Recht beruhen.

Quellen (7)
  1. Masseur- und Physiotherapeutengesetz (MPhG), Bundesministerium der Justiz (Abruf 24.10.2026)
  2. Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten (PhysTh-APrV), Bundesministerium der Justiz (Abruf 24.10.2026)
  3. Ausbildung und Studium (Stand 01/2026), IFK (Abruf 24.10.2026)
  4. Bundesländer-Schulgeldfreiheit (Stand 28.02.2024), Physio Deutschland (Abruf 24.10.2026)
  5. Entgeltatlas, KldB 81713 (Physiotherapie), Bundesagentur für Arbeit (Abruf 24.10.2026)
  6. Engpass und Vakanzzeit, IFK (Abruf 24.10.2026)
  7. BAföG § 2 (Förderungsfähige Ausbildung), Bundesministerium der Justiz (Abruf 24.10.2026)

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