Schriftliche Prüfung Physiotherapie: die 4 Aufsichtsarbeiten erklärt
Aktualisiert am 25.10.2026

Der schriftliche Teil der staatlichen Prüfung umfasst vier Aufsichtsarbeiten an zwei Tagen mit zusammen 405 Minuten (§ 12 APrV).
| Arbeit | Fächergruppe | Dauer | Stunden im Unterricht (Anlage 1) |
|---|---|---|---|
| 1 | Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde; Psychologie/Pädagogik/Soziologie | 45 Min. | 40 + 60 |
| 2 | Angewandte Physik und Biomechanik; Trainingslehre; Bewegungslehre | 90 Min. | 40 + 40 + 60 |
| 3 | Prävention und Rehabilitation; Methodische Anwendung der Physiotherapie in den medizinischen Fachgebieten | 180 Min. | 20 + 700 |
| 4 | Spezielle Krankheitslehre | 90 Min. | 360 |
Was auffällt
- Arbeit 3 ist mit 180 Minuten die längste und bezieht sich auf das stundenstärkste Fach (700 Stunden Methodische Anwendung).
- Arbeit 4 prüft ein Fach mit 360 Unterrichtsstunden in 90 Minuten.
Bestehen
Der schriftliche Teil ist bestanden, wenn jede Arbeit mindestens „ausreichend“ ist. Jede Prüfungseinheit kann einmal wiederholt werden (§ 7 Abs. 3 APrV).
Wer stellt die Aufgaben?
Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses wählt die Aufgaben auf Vorschlag der Schule aus. Einen bundeseinheitlichen Fragenpool gibt es deshalb nicht. Ob einzelne Länder zentrale Pools nutzen, ist uns nicht belegt. Wie die Aufgaben formuliert sind (Freitext, Multiple Choice, Fallaufgaben), unterscheidet sich vermutlich je Schule; frage deine Schule nach dem Format.
Lernplan
- Hole dir von der Schule die Zuordnung der Fächer zu den vier Arbeiten.
- Gewichte nach Prüfungszeit und Unterrichtsstunden, wie in der Tabelle.
- Übe in der echten Zeit: 45, 90, 180 und 90 Minuten.
- Plane die Wiederholung früh. Die Prüfung beginnt frühestens zwei Monate vor Ausbildungsende (§ 4 Abs. 1 APrV).
Quellen (2)
- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten (PhysTh-APrV), Bundesministerium der Justiz (Abruf 24.10.2026)
- PhysTh-APrV Anlage 1 (Stundenverteilung Unterricht und praktische Ausbildung), Bundesministerium der Justiz (Abruf 25.10.2026)