Seriöse Physiotherapieschule erkennen: Checkliste
Aktualisiert am 25.10.2026

Die gesetzlichen Anforderungen geben die Checkliste vor.
1. Staatliche Anerkennung
Die Ausbildung wird „durch staatlich anerkannte Schulen vermittelt“ und schließt mit der staatlichen Prüfung ab (§ 9 MPhG). Lass dir die Anerkennung nennen und prüfe sie bei der zuständigen Landesbehörde, wenn du unsicher bist.
2. Praktische Ausbildung gesichert
Schulen, die nicht an einem Krankenhaus eingerichtet sind, müssen die praktische Ausbildung im Rahmen einer Regelung mit Krankenhäusern oder anderen geeigneten medizinischen Einrichtungen sicherstellen (§ 9 MPhG). Frage nach den Kooperationspartnern und den 1.600 Stunden.
3. Prüfung an der Schule
Die staatliche Prüfung legst du an der eigenen Schule ab (§ 2 APrV). Frage nach Prüfungsablauf und Terminen.
4. Kosten schriftlich
Das Gesetz regelt weder Schulgeld noch Vertrag. Verlange deshalb vor der Unterschrift alles schriftlich: Schulgeld, Aufnahme-, Material- und Prüfungsgebühren, Kündigungsfristen. Stand im Land
5. BAföG-Status
Schüler-BAföG gibt es nur, wenn die Schule eine öffentliche Schule oder genehmigte Ersatzschule ist; Ergänzungsschulen brauchen eine Gleichwertigkeitsanerkennung. Details
6. Keine Versprechen
Vorsicht bei Garantien („Jobgarantie“, „Bestehensquote 100 %“) ohne Beleg. Eine Prüfungsquote können wir bundesweit nicht belegen.
7. Transparenz
Eine seriöse Schule nennt Ansprechpartner, Termine, Anforderungen und Kosten öffentlich oder auf Anfrage. Fragen zu Erfahrungen stellst du am besten beim Tag der offenen Tür oder im Probeunterricht, soweit die Schule das anbietet.
Quellen (3)
- Masseur- und Physiotherapeutengesetz (MPhG), Bundesministerium der Justiz (Abruf 24.10.2026)
- BAföG § 2 (Förderungsfähige Ausbildung), Bundesministerium der Justiz (Abruf 24.10.2026)
- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten (PhysTh-APrV), Bundesministerium der Justiz (Abruf 24.10.2026)