Aufstiegs-BAföG für Physiotherapeut/innen: was gefördert wird

Aktualisiert am 25.10.2026

Eine Teilnehmerin macht sich in einem Abendkurs Notizen, im Raum sitzen weitere Erwachsene

Das Aufstiegs-BAföG (AFBG) fördert Fortbildungen. Nach § 2 AFBG muss es um öffentlich-rechtlich geregelte oder gleichwertige Fortbildungsabschlüsse gehen, und die Maßnahme muss mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen.

Was das für Physiotherapeut/innen bedeutet

  • Zertifikatskurse für die Abrechnung mit den Krankenkassen (z. B. Manuelle Therapie, Manuelle Lymphdrainage) sind in der Regel Fortbildungen privater Anbieter. Nach dem Wortlaut fallen sie voraussichtlich nicht unter das AFBG.
  • Ob ein bestimmter Kurs förderfähig ist, hängt vom Einzelfall ab. Das klärt die zuständige Stelle vor der Anmeldung.

Für die Erstausbildung ist nicht das Aufstiegs-BAföG, sondern das Schüler-BAföG das Thema.

Quellen (1)
  1. AFBG § 2 (Fortbildungsziele), Bundesministerium der Justiz (Abruf 24.10.2026)

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