Aufstiegs-BAföG für Physiotherapeut/innen: was gefördert wird
Aktualisiert am 25.10.2026

Das Aufstiegs-BAföG (AFBG) fördert Fortbildungen. Nach § 2 AFBG muss es um öffentlich-rechtlich geregelte oder gleichwertige Fortbildungsabschlüsse gehen, und die Maßnahme muss mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen.
Was das für Physiotherapeut/innen bedeutet
- Zertifikatskurse für die Abrechnung mit den Krankenkassen (z. B. Manuelle Therapie, Manuelle Lymphdrainage) sind in der Regel Fortbildungen privater Anbieter. Nach dem Wortlaut fallen sie voraussichtlich nicht unter das AFBG.
- Ob ein bestimmter Kurs förderfähig ist, hängt vom Einzelfall ab. Das klärt die zuständige Stelle vor der Anmeldung.
Für die Erstausbildung ist nicht das Aufstiegs-BAföG, sondern das Schüler-BAföG das Thema.
Quellen (1)
- AFBG § 2 (Fortbildungsziele), Bundesministerium der Justiz (Abruf 24.10.2026)