Teilzeit und verkürzte Ausbildung: Masseur/innen und Berufserfahrene
Aktualisiert am 28.10.2026

Die reguläre Ausbildung dauert drei Jahre. Verkürzung und Teilzeit regelt § 12 MPhG.
Verkürzung
| Vorbildung | Wirkung |
|---|---|
| Masseur/in | Ausbildung auf 18 Monate verkürzt (in Teilzeit 2.100 Stunden) |
| Mindestens 5 Jahre Berufstätigkeit | Ausbildung auf 12 Monate verkürzt (in Teilzeit 1.400 Stunden), Abschluss mit staatlicher Ergänzungsprüfung |
| Turn-, Sport- oder Gymnastiklehrer/in | 6 Monate werden angerechnet |
| Andere Ausbildungen | Anrechnung „im Umfang ihrer Gleichwertigkeit“ |
Die Anrechnung beantragst du bei der Schule bzw. der zuständigen Stelle.
Teilzeit
Das Gesetz kennt Teilzeit nur für die verkürzte Ausbildung. Ob eine Schule darüber hinaus Teilzeitmodelle anbietet, entscheidet sie selbst. In der Schuldatenbank ist nach dem Stand vom 25.10.2026 bei keiner Schule ein Teilzeitangebot belegt; belegt sind nur Vollzeitangebote. Das heißt nicht, dass es keine gibt: Frage direkt bei der Schule.
Für wen sich das lohnt
- Masseur/innen sparen nach dem Gesetz die Hälfte der Ausbildungszeit.
- Berufserfahrene kommen mit einem Jahr aus, müssen aber die Ergänzungsprüfung bestehen.
- Ob und wie die Verkürzung bei deiner Schule umgesetzt wird, klärst du vor der Bewerbung.
Geld
Schüler-BAföG kommt in Frage, wenn die Schule die Voraussetzungen erfüllt. Die Kosten hängen vom Bundesland ab.
Reform
Der Referentenentwurf 2026 ist nicht beschlossen und könnte Dauer und Struktur der Ausbildung ändern, siehe Reform.
Weiter: Quereinstieg · Voraussetzungen
Quellen (2)
- Masseur- und Physiotherapeutengesetz (MPhG), Bundesministerium der Justiz (Abruf 24.10.2026)
- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten (PhysTh-APrV), Bundesministerium der Justiz (Abruf 24.10.2026)