Förderung für Quereinsteiger: Bildungsgutschein, Weiterbildungsgeld, BAföG

Aktualisiert am 05.11.2026

Eine Beraterin mit Brille spricht an einem Schreibtisch mit zwei Personen, vor ihr liegen Unterlagen

Wer schon im Beruf steht oder arbeitslos ist, kann die Ausbildung unter Umständen als Umschulung fördern lassen. Zuständig ist die Agentur für Arbeit, beim Bürgergeld das Jobcenter. Ein Rechtsanspruch besteht nicht: Die Behörde entscheidet im Einzelfall.

Umschulung mit Bildungsgutschein (§ 81 SGB III)

Die Agentur für Arbeit kann die Weiterbildungskosten übernehmen, wenn drei Bedingungen erfüllt sind:

  1. Die Weiterbildung ist notwendig, etwa um Arbeitslosigkeit zu beenden oder zu verhindern.
  2. Die Agentur hat dich vor Beginn beraten.
  3. Maßnahme und Träger sind für die Förderung zugelassen. Frag die Schule, ob sie eine Zulassung für die Förderung nach dem SGB III hat.

Liegen die Voraussetzungen vor, bekommst du einen Bildungsgutschein. Er kann befristet und auf eine Region oder ein Bildungsziel beschränkt sein. Die Schule legt ihn vor Beginn bei der Agentur vor.

Vorher klären: Die Beratung vor Beginn ist eine Voraussetzung der Förderung. Geh deshalb zuerst zur Agentur für Arbeit und unterschreib erst danach bei der Schule.

Volle drei Jahre förderfähig?

Für Umschulungen gilt der Grundsatz, dass sie um mindestens ein Drittel kürzer sein müssen als die normale Ausbildung (§ 180 Abs. 4 SGB III). Das MPhG erlaubt eine Verkürzung aber nur in bestimmten Fällen, etwa für Masseur/innen (siehe Quereinstieg). Für diesen Fall sagt § 180 Abs. 4 Satz 2: Kann eine Ausbildung wegen bundes- oder landesrechtlicher Regeln nicht verkürzt werden, ist auch die volle Dauer angemessen. Ob die Agentur fördert, entscheidet sie trotzdem im Einzelfall.

Weiterbildungsgeld und Prämie (§ 87a SGB III)

Für geförderte Umschulungen in einen Beruf mit mindestens zwei Jahren Ausbildungsdauer gibt es zusätzlich Geld:

Leistung Höhe Wer
Weiterbildungsgeld 150 € im Monat Arbeitslose; unter Voraussetzungen auch Leistungsberechtigte nach dem SGB II
Prämie für die Zwischenprüfung 1.000 € wenn die Ausbildung eine solche Prüfung vorsieht
Prämie für die Abschlussprüfung 1.500 € nach bestandener Abschlussprüfung

Ob die staatliche Prüfung in der Physiotherapie als Abschlussprüfung im Sinne von § 87a zählt, bestätigt dir die Agentur für Arbeit.

Schüler-BAföG

Die Ausbildung an einer Berufsfachschule kann mit Schüler-BAföG gefördert werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Ob du als Quereinsteiger/in gefördert wirst, hängt unter anderem von Alter und früheren Ausbildungen ab; die Einzelheiten stehen auf der BAföG-Seite. Lass dich beim BAföG-Amt beraten. Das Aufstiegs-BAföG gilt für Fortbildungen, nicht für die Erstausbildung.

Schulgeld

Ob überhaupt Schulgeld anfällt, hängt vom Bundesland ab: Schulgeld in allen Ländern. Den Rest rechnest du mit dem Kostenrechner durch.

Reihenfolge

  1. Beratungstermin bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter, bevor du irgendwo unterschreibst.
  2. Schule nach der Zulassung für die Förderung fragen.
  3. Prüfen, ob du die Ausbildung verkürzen kannst (§ 12 MPhG).
  4. Bildungsgutschein einlösen oder BAföG beantragen.
Quellen (5)
  1. § 81 SGB III (Förderung beruflicher Weiterbildung, Bildungsgutschein), Bundesministerium der Justiz (Abruf 05.11.2026)
  2. § 180 SGB III (Ergänzende Anforderungen an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung), Bundesministerium der Justiz (Abruf 05.11.2026)
  3. § 87a SGB III (Weiterbildungsprämie, Weiterbildungsgeld), Bundesministerium der Justiz (Abruf 05.11.2026)
  4. Masseur- und Physiotherapeutengesetz (MPhG), Bundesministerium der Justiz (Abruf 24.10.2026)
  5. BAföG § 2 (Förderungsfähige Ausbildung), Bundesministerium der Justiz (Abruf 24.10.2026)

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