KG-Gerät (KGG): Fortbildung und Anforderungen
Aktualisiert am 28.10.2026

Die Weiterbildung KG-Gerät (Krankengymnastik am Gerät) berechtigt Praxen, diese Leistung mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Die Anforderungen stehen in der Anlage 7 zum Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V. Die Neufassung vom 13.04.2026 gilt ab dem 01.06.2026.
Umfang
Die Mindestdauer beträgt laut Abschnitt 1.2 40 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten, rund 30 Stunden. Der praktische und praxisorientierte Teil muss mindestens 60 % ausmachen.
Zugang
Voraussetzung ist eine zulassungsberechtigende Qualifikation. Eine Ausnahme gilt für Auszubildende im 3. Ausbildungsjahr und Studierende der letzten zwei Semester, wenn das Angebot vom Ausbildungsträger kommt.
Nachweis
Die Anlage beschreibt ein Zertifikat, enthält für KG-Gerät aber keinen eigenen Prüfungsabschnitt.
Anforderungen an die Anbieter
Je Fachlehrkraft sind im praktischen Teil höchstens 20 Teilnehmende zulässig. Bei 21 bis 40 Teilnehmenden braucht es mindestens zwei Fachlehrkräfte und eine doppelte Geräteausstattung. Die Anlage nennt unter anderem Universalzugapparat mit Trainingsbank, Funktionsstemme, Winkeltisch oder hinterer Rumpfheber sowie Vertikalzugapparat.
Übergang
- Verbindlich anzuwenden ist die Neufassung ab dem 01.06.2027.
- Vor diesem Datum nach der alten Anlage begonnene Weiterbildungen werden anerkannt, wenn sie bis 31.05.2031 abgeschlossen sind.
- Bestehende Zertifikate und Abrechnungserlaubnisse bleiben bestehen.
Kurspreise legt jeder Anbieter selbst fest; die Anlage nennt keine Preise.
Reform
Laut Fachpresse sollen Zertifikatsinhalte künftig in die Ausbildung wandern. Das ist nicht beschlossen, siehe Reform.
Verwandt: Fortbildungen im Überblick · Manuelle Therapie · Manuelle Lymphdrainage und KPE
Quellen (2)
- Anlage 7 Weiterbildung Physiotherapie (Fassung vom 13.04.2026), GKV-Spitzenverband (Abruf 28.10.2026)
- Anlage 7 zum Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V, Änderungsvereinbarung 20.03.2026, GKV-Spitzenverband (Abruf 24.10.2026)