Manuelle Therapie: Fortbildung, Umfang und Anforderungen
Aktualisiert am 28.10.2026

Manuelle Therapie ist eine Zertifikatsposition. Mit dem Zertifikat dürfen Praxen die entsprechende Leistung mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Die Anforderungen stehen in der Anlage 7 zum Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V. Die Neufassung vom 13.04.2026 löst für Manuelle Therapie die Fassung vom 21.07.2021 ab.
Umfang
Die Mindestdauer beträgt laut Anlage 7 (Abschnitt 3.2.1) 260 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten, das sind rund 195 Stunden. Sie verteilen sich mindestens so:
| Bereich | Mindestumfang |
|---|---|
| Allgemeine Grundlagen | 20 UE |
| Therapeutischer Prozess | 230 UE |
| Interprofessionelle Zusammenarbeit | 10 UE |
Dauer
Die Weiterbildung soll in der Regel innerhalb von vier Jahren abgeschlossen werden. Die Abschlussprüfung ist frühestens nach zwei Jahren möglich.
Zugang
Voraussetzung ist eine Qualifikation, die zur Zulassung als Krankengymnast/in oder Physiotherapeut/in nach § 124 Abs. 1 SGB V berechtigt. Mit deiner Erlaubnis zur Berufsbezeichnung erfüllst du das in der Regel.
Prüfung
- Schriftlicher Teil von mindestens 2 UE; Multiple-Choice darf höchstens die Hälfte ausmachen.
- Praktisch-mündlicher Teil von mindestens 30 Minuten.
- Bestanden ist die Prüfung, wenn beide Teile mindestens „ausreichend“ sind.
Übergang
- Die Neufassung gilt ab dem 01.06.2026 und ist ab dem 01.06.2027 verbindlich anzuwenden. Danach werden nur noch Weiterbildungen anerkannt, die der Anlage entsprechen.
- Weiterbildungen, die vor dem 01.06.2027 nach der alten Anlage begonnen wurden, werden anerkannt, wenn sie bis spätestens 31.05.2031 abgeschlossen sind.
- Bestehende Zertifikate bleiben anerkannt, bestehende Abrechnungserlaubnisse gelten fort.
Anbieter und Kosten
Die Weiterbildungsträger und Fachlehrkräfte werden geprüft und vom vdek veröffentlicht. Kurspreise legen die Anbieter fest; die Anlage nennt keine Preise. Ob ein Kurs über das Aufstiegs-BAföG gefördert wird, hängt vom Einzelfall ab.
Reform
Laut Fachpresse sollen Zertifikatsinhalte künftig in die Ausbildung wandern. Das ist nicht beschlossen, siehe Reform.
Verwandt: Fortbildungen im Überblick · Manuelle Lymphdrainage und KPE · KG-Gerät · KG-ZNS
Quellen (3)
- Anlage 7 Weiterbildung Physiotherapie (Fassung vom 13.04.2026), GKV-Spitzenverband (Abruf 28.10.2026)
- Anlage 7 zum Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V, Änderungsvereinbarung 20.03.2026, GKV-Spitzenverband (Abruf 24.10.2026)
- § 124 SGB V Zulassung, Bundesministerium der Justiz (Abruf 28.10.2026)