Fortbildungen nach der Ausbildung: Zertifikate im Überblick
Aktualisiert am 25.10.2026

Zertifikatspositionen ermöglichen es Praxen, bestimmte Leistungen mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Welche Anforderungen gelten, regelt die Anlage 7 zum Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V (GKV-Spitzenverband und Verbände).
Aktueller Stand
- Die Neufassung vom 13.04.2026 gilt ab dem 01.06.2026.
- Neu geregelt wurden Manuelle Lymphdrainage (MLD), Manuelle Therapie und KG-Gerät.
- Neu ist die Zertifikatsposition KPE (Komplexe Physikalische Entstauungstherapie).
- Für KG-ZNS gilt weiter die Fassung vom 21.07.2021.
Geld
Ob ein Kurs vom Aufstiegs-BAföG gefördert wird, hängt vom Einzelfall ab; typische Zertifikatskurse fallen nach dem Wortlaut voraussichtlich nicht darunter.
Reform
Laut Fachpresse sollen künftig Zertifikatsinhalte in die Ausbildung wandern. Das ist nicht beschlossen, siehe Reform.
Einzelne Zertifikate: Manuelle Therapie · Manuelle Lymphdrainage und KPE · KG-Gerät · KG-ZNS
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Quellen (2)
- Anlage 7 zum Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V, Änderungsvereinbarung 20.03.2026, GKV-Spitzenverband (Abruf 24.10.2026)
- AFBG § 2 (Fortbildungsziele), Bundesministerium der Justiz (Abruf 24.10.2026)