KG-ZNS: Bobath, Vojta und PNF im Überblick

Aktualisiert am 28.10.2026

Eine Therapeutin arbeitet auf einer Therapiematte mit einem Kind

KG-ZNS bezeichnet Krankengymnastik auf neurophysiologischer Grundlage bei Erkrankungen des Zentralnervensystems. Für Bobath, Vojta und PNF gilt weiter die Anlage 7 in der Fassung vom 21.07.2021. Die Neufassung vom 13.04.2026 hat diese Positionen nicht geändert; neue Inhalte sollen später folgen.

Mindestumfang und Zugang

Methode Mindestumfang Zugang
Bobath, bis 18 Jahre 300 UE Berufsausbildung, 2 Jahre Berufserfahrung, davon mindestens 1 Jahr in der Kinderbehandlung
Vojta, bis 18 Jahre 300 UE Berufsausbildung, 2 Jahre Berufserfahrung (möglichst in der Kinderbehandlung)
Bobath, ab 18 Jahren 120 UE Berufsausbildung, 1 Jahr Berufserfahrung
Vojta, ab 18 Jahren 120 UE Berufsausbildung, 2 Jahre Berufserfahrung
PNF, ab 18 Jahren 120 UE Berufsausbildung, 1 Jahr Berufserfahrung

UE steht für Unterrichtseinheiten. Der Abschluss in der Kinderbehandlung schließt laut Anlage auch die Behandlung Erwachsener ein.

Nachweis

  • Bobath und Vojta: Nachgewiesen wird die erfolgreiche Teilnahme mit Zertifikat bzw. Zeugnis. Eine eigene Prüfung nennt die Anlage nicht.
  • PNF: Es gibt einen schriftlichen und einen praktisch-mündlichen Teil sowie einen Fallbericht. Die Prüfung ist frühestens nach einem halben Jahr möglich, der Abschluss soll in der Regel innerhalb von zwei Jahren erfolgen.

Anbieter

Für Bobath und Vojta knüpft die Anlage die Anforderungen an Lehrtherapeuten an die Standards der jeweiligen Fachverbände. Die Prüfung der Weiterbildungsträger übernimmt der vdek.

Hinweis zum Stand

Ob und wann die Positionen neu gefasst werden, steht in der Anlage nicht. Prüfe vor der Buchung beim Kursanbieter, welche Fassung gilt.

Reform

Laut Fachpresse sollen Zertifikatsinhalte künftig in die Ausbildung wandern. Das ist nicht beschlossen, siehe Reform.

Verwandt: Fortbildungen im Überblick · Manuelle Therapie · KG-Gerät

Quellen (2)
  1. Anlage 7 Weiterbildung Physiotherapie (Fassung vom 21.07.2021), GKV-Spitzenverband (Abruf 28.10.2026)
  2. Anlage 7 Weiterbildung Physiotherapie (Fassung vom 13.04.2026), GKV-Spitzenverband (Abruf 28.10.2026)

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