Eigene Physiotherapie-Praxis gründen: Räume, Ausstattung, Zulassung
Aktualisiert am 30.10.2026

Wer eine eigene Praxis eröffnen und gesetzlich Versicherte behandeln will, braucht eine Zulassung nach § 124 SGB V. Eine Voraussetzung dafür ist eine passende Praxisausstattung. Was das konkret heißt, regelt Anlage 5 zum Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Physiotherapie-Verbänden. Die Fassung vom 21.07.2021 ist laut GKV-Spitzenverband die aktuelle (abgerufen am 30.10.2026).
Wer zugelassen werden kann
Zulassungsfähig sind Physiotherapeut/innen, Krankengymnast/innen, Masseur/innen sowie Masseur/innen und medizinische Bademeister/innen, jeweils mit der Erlaubnis zur Berufsbezeichnung nach dem MPhG.
Räume
| Anforderung | Wert |
|---|---|
| Therapiefläche insgesamt | mindestens 23 m² |
| davon ein Behandlungsbereich | mindestens 15 m² |
| und ein weiterer Behandlungsbereich | mindestens 8 m² |
| je weitere gleichzeitig tätige Therapeut/in | ein zusätzlicher Bereich von mindestens 8 m² |
| lichte Deckenhöhe | mindestens 2,40 m |
Außerdem verlangt die Anlage:
- Behandlungsräume dürfen keine Durchgangsräume sein, es sei denn, dahinter liegen nur Räume, die während der Therapie nicht genutzt werden.
- Alle Behandlungsräume müssen sich angemessen lüften, heizen und beleuchten lassen.
- Die Böden müssen trittsicher, fugenarm, leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein.
- In jedem Behandlungsraum muss man sich die Hände desinfizieren können.
- Wer einen Nassbereich betreibt, braucht dort einen rutschhemmenden Belag, eine Bodenentwässerung und Fliesen oder eine wasserfeste Wandverkleidung bis 2,40 m Höhe.
Ein Wartezimmer, eine Toilette oder Barrierefreiheit nennt Anlage 5 nicht. Das heißt nicht, dass andere Vorschriften (Bau- und Arbeitsrecht) dazu schweigen; das prüfen wir hier nicht.
Pflichtausstattung
- 2 höhenverstellbare Behandlungsliegen, je Liege geeignetes Lagerungsmaterial (z. B. Nacken- und Knierolle)
- Geräte für Übungsbehandlungen und Krankengymnastik; welche, entscheidest du nach der Leistungsbeschreibung selbst
- genug Kurzzeituhren
- eine Notrufanlage in Räumen, in denen Patient/innen ohne ständige Anwesenheit der Therapeut/in behandelt werden; der Signalton darf sich nur durch die Behandler/in abstellen lassen
- eine Möglichkeit zur Eisanwendung (Kryotherapie)
- ein Gerät für Wärmetherapie, davon mindestens eines für strahlende Wärme (z. B. Infrarot)
- Laken, Tücher und Lagerungsmaterial in ausreichender Menge
Für Hausbesuche nimmst du die Ausstattung mit, die die jeweilige Therapie braucht.
Zusatzausstattung für besondere Leistungen
Manche Leistungen darfst du nur abgeben, wenn die Praxis zusätzlich ausgestattet ist. Das wichtigste Beispiel ist die gerätegestützte Krankengymnastik (KG-Gerät):
- ein eigener Behandlungsbereich von mindestens 30 m²,
- je weiteres Gerät über die Mindestausstattung hinaus zusätzlich 4 m²,
- zwischen den Geräten grundsätzlich 1 m Sicherheitsabstand,
- Mindestgeräte: doppelter Universalzugapparat mit Trainingsbank, Funktionsstemme, Winkeltisch oder hinterer Rumpfheber, Vertikalzugapparat. Kombinationsgeräte sind erlaubt, wenn sie diese Funktionen abdecken und für Gruppen bis drei Personen reichen.
Dazu brauchst du die passende Weiterbildung nach Anlage 7. Weitere Zusatzausstattungen regelt die Anlage unter anderem für Elektrotherapie, Unterwasserdruckstrahlmassage, medizinische Bäder, Krankengymnastik im Wasser, Inhalation und Extension.
Schritte bis zur Zulassung (Empfehlung der Redaktion)
- Räume gegen Anlage 5 prüfen, bevor du einen Mietvertrag unterschreibst. Fläche, Deckenhöhe und Durchgangsräume lassen sich später kaum ändern.
- Leistungsspektrum festlegen. Davon hängt ab, ob du Zusatzflächen und Geräte brauchst, etwa für KG-Gerät.
- Zulassung beantragen bei der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen in deinem Bundesland. Sie kann die Praxis besichtigen. Zum Verfahren
- Abrechnungserlaubnisse für Zertifikatsleistungen wie Manuelle Therapie oder Lymphdrainage beantragen, sobald die Weiterbildung nachgewiesen ist. Fortbildungen
Was wir hier nicht belegen
Was eine Gründung kostet, wie du sie finanzierst, welche Versicherungen und Steuerfragen anfallen und wie lange das Zulassungsverfahren dauert, steht nicht in Anlage 5. Dafür liegen uns keine Primärquellen vor. Wende dich an deinen Berufsverband, die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen und für die Finanzierung an eine Gründungsberatung.
Quellen (3)
- § 124 SGB V Zulassung, Bundesministerium der Justiz (Abruf 28.10.2026)
- Anlage 5 Zulassungsvoraussetzungen Physiotherapie (Fassung vom 21.07.2021), GKV-Spitzenverband (Abruf 30.10.2026)
- Anlage 7 Weiterbildung Physiotherapie (Fassung vom 13.04.2026), GKV-Spitzenverband (Abruf 28.10.2026)